Was tun, wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt?
Liegt die Zahn- und Kieferfehlstellung Ihres Kindes gemäß KIG im Bereich der Stufen „1“ oder „2“ wird Ihr Kieferorthopäde mit Ihnen die Behandlungsmöglichkeiten und -kosten besprechen, die zur Korrektur der Fehlstellung nötig sind. Sie können dann selbst ent­scheiden, in welchem Rahmen Sie Ihr Kind behandeln lassen möchten. Bitte beachten Sie, dass der Biss nur während der Wachstumsphase mit (losen) funktions­kieferorthopädischen Apparaturen korrigiert werden kann. Ästhetische Korrekturen wie z. B. kleine Lücken, leicht rotierte Zähne oder geringe Engstände könnten auch noch im Erwachsenenalter reguliert werden. Aber eine Bissregulierung ist nach abgeschlossenem Wachstum nur noch mittels chirurgischer Lagekorrektur der Kiefer möglich!
Besprechen Sie mit Ihrem Kieferorthopäden die Unterschiede der durchführbaren Behandlungen und deren Kosten. Vielleicht kommt er Ihnen mit einer Ratenzahlung entgegen, so dass Ihnen die Durchführung der notwendigen kieferorthopädischen Behandlung ermöglicht wird.