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Was sind Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)? |
Es gibt gesetzliche Richtlinien, die die medizinische Notwendigkeit und den Schwierigkeitsgrad von Zahn- und Kieferfehlstellungen in kieferorthopädische Indikationsgruppen einteilen, den sog. KIG. Die KIG-Einstufung definiert genau, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die kieferorthopädischen Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden. Das kann man sich wie ein Beurteilungssystem von '1' bis '5' vorstellen, wobei '1' einfachere Zahn- und Kieferfehlstellungen bedeuten und '5' extreme. Alles ab Stufe '3' wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, während die Behandlungskosten für die Stufen '1' und '2' nicht übernommen werden. Aber: die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen der Stufen '1' oder '2' sind ebenfalls nötig und wichtig! Sie sind lediglich nach den Kassen-Richtlinien nicht als dringlich eingestuft und werden deshalb von der Krankenkasse nicht bezahlt.
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