Was sind Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)?

Es gibt gesetzliche Richtlinien, die die medizinische Notwendigkeit und den Schwierig­keits­grad von Zahn- und Kiefer-fehlstellungen in kieferorthopädische Indikations­gruppen einteilen, den sog. KIG. Die KIG-Einstufung definiert genau, welche Voraus­setzungen erfüllt sein müssen, damit die kieferorthopädischen Behandlungs­kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Das kann man sich wie ein Beurteilungssystem von "1" bis "5" vorstellen, wobei "1" einfachere Zahn- und Kieferfehlstellungen bedeuten und "5" extreme. Alles ab Stufe "3" wird von den gesetzlichen Krankenkassen über­nommen, während die Behandlungskosten für die Stufen "1" und "2" nicht über­nommen werden.

Aber: die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen der Stufen "1" oder "2" sind ebenfalls nötig und wichtig! Sie sind lediglich nach den Kassen-Richtlinien nicht als dringlich eingestuft und werden deshalb von der Krankenkasse nicht bezahlt. 

 

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