Was sind Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)?
Es gibt gesetzliche Richtlinien, die die medizinische Notwendigkeit und den Schwierig­keits­grad von Zahn- und Kieferfehlstellungen in kieferorthopädische Indikations­gruppen einteilen, den sog. KIG. Die KIG-Einstufung definiert genau, welche Voraus­setzungen erfüllt sein müssen, damit die kieferorthopädischen Behandlungs­kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Das kann man sich wie ein Beurteilungssystem von '1' bis '5' vorstellen, wobei '1' einfachere Zahn- und Kieferfehlstellungen bedeuten und '5' extreme. Alles ab Stufe '3' wird von den gesetzlichen Krankenkassen über­nommen, während die Behandlungskosten für die Stufen '1' und '2' nicht über­nommen werden.
Aber: die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen der Stufen '1' oder '2' sind ebenfalls nötig und wichtig! Sie sind lediglich nach den Kassen-Richtlinien nicht als dringlich eingestuft und werden deshalb von der Krankenkasse nicht bezahlt.