Was bezahlt die private Krankenversicherung?
Private Krankenversicherungen erstatten sowohl prophylaktische Maßnahmen (z. B. die Beseitigung von Fehlfunktionen) als auch kieferorthopädische Behandlungen zur Zahn- und Kieferregulierung. Der Kieferorthopäde erstellt einen Behandlungs- und Kostenplan, den Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen müssen. Diese wird Sie dann darüber in Kenntnis setzen, wie viel der geplanten Kosten übernommen werden.
Sobald Sie dem Behandlungs- und Kostenplan zugestimmt haben, wird mit der Behandlung begonnen. Sie erhalten vierteljährlich eine Rechnung, die Sie direkt bei Ihrem Kieferorthopäden begleichen. Gleichzeitig reichen Sie diese auch bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung ein.