Was bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfüllt, übernimmt die Krankenkasse 80 Prozent der Behandlungskosten, sofern die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird. Die restlichen 20 Prozent gehören zum Eigen­anteil des Versicherten, der „vorgestreckt“ werden muss. Ist mehr als ein Kind eines Versicherten zeitgleich in kieferorthopädischer Behandlung, übernimmt die Krankenkasse ab dem zweiten Kind 90 Prozent der Behandlungskosten. Sie erhalten vierteljährlich eine Eigenanteilsrechnung in Höhe der 20 bzw. 10 Prozent der Kosten, die Sie bei Ihrem Kieferorthopäden begleichen. Diese Rechnungen müssen Sie bis zum Abschluss der Behandlung sammeln und aufbewahren, um diesen Eigenanteil nach erfolgreichem Behandlungsabschluss von der Krankenkasse zurück zu bekommen. Bitte beachten: bei Abbruch der Behandlung wird der Eigenanteil nicht erstattet. Unabhängig, ob der Abbruch durch den Patienten selbst, den Erziehungsberechtigten oder durch den Kieferorthopäden aufgrund mangelnder Mitarbeit des Patienten erfolgt!

Nach dem 18. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nur bei schweren Behandlungsfällen, für die nur eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung in Betracht kommt. Das heißt, es muss eine erhebliche Missbildung vorliegen oder ein Gutachter hat die kieferorthopädische Behandlung in einer Einzelfallprüfung befürwortet.

Gemäß den Bestimmungen des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V, § 29) dürfen die festgelegten Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte nicht über das Maß einer „ausreichenden, wirtschaftlichen und zweckmäßigen“ Behandlung hinausgehen. Außerdem darf das Maß des Notwendigen nicht überschritten werden. Somit dürfen Krankenkassen alle über dieses Maß hinausgehenden Leistungen nicht bewilligen und die Kieferorthopäden nicht auf Kosten der Krankenkassen erbringen. Das bedeutet, dass nur die günstigsten Materialien und die einfachsten Behandlungsmethoden abgerechnet werden dürfen. Moderne Materialien und Methoden werden hingegen von der Kranken­kasse nicht gezahlt. Wer möchte, muss aber auf die modernen Behandlungsmethoden nicht verzichten. Mit Zuzahlungen wird dem Patienten ermöglicht die hochwertigen Leistungen der modernen Kieferorthopädie in Anspruch zu nehmen, die über die gesetzliche Standardversorgung hinausgehen.