Informationen für Eltern
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In der Regel weist der Hauszahnarzt oder Schulzahnarzt darauf hin, dass Sie mit Ihrem Kind zwecks einer Untersuchung zum Kieferorthopäden gehen sollten. Hierfür ist eine schriftliche Überweisung des Zahnarztes nicht notwendig.

Wenn Sie von sich aus prüfen lassen möchten, ob eine Behandlungs-notwendigkeit besteht, so können Sie ebenfalls ein Beratungsgespräch beim Kieferorthopäden vereinbaren. Hier kann Ihnen der Kieferorthopäde beratend zur Seite stehen und Klarheit schaffen, ob und wofür eine Behandlungsnotwendigkeit besteht.

Machen Sie sich keine Sorgen, wenn bei Ihrem Kind die Zähne „schief gewachsen sind". Der Kieferorthopäde wird die entsprechenden Maßnahmen einleiten, um das gewünschte Optimum zu erreichen.