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Manchmal kann im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung die Entfernung von Milchzähnen und/oder bleibenden Zähnen notwendig sein. Der Kieferorthopäde wird dem Patienten hierfür eine entsprechende schriftliche Anweisung für den Zahnarzt oder Kieferchirurgen mitgeben. Obwohl die kieferorthopädische Behandlung dazu beitragen soll, das Gebiß bis ins hohe Alter funktionsfähig und nach Möglichkeit vollständig zu erhalten, ist es bei manchen Patienten dennoch notwendig, Zähne entfernen zu lassen. Ziel ist es den übrigen Zähnen „Platz“ zu schaffen, um diese in eine korrekte Position bringen zu können und die Verzahnung als Ganzes zu verbessern. Diese Maßnahme ist notwendig, wenn ein deutliches Missverhältnis zwischen Kiefer- und Zahngröße besteht, denn dann liegt ein Engstand vor bzw. Platzmangel. Machen Sie sich keine Sorgen, der Kieferorthopäde wird bleibende Zähne nur dann entfernen lassen, wenn diese Maßnahme für den Behandlungserfolg zwingend erforderlich ist.
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